Pflicht zum Tragen medizinischer Masken ab 22.02.2021
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir weisen hiermit darauf hin, dass nach der neuesten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW im Präsenzunterricht und auf dem Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP- oder FFP2-Maske) besteht.
Dies ging leider aus der letzten Schulmail nicht hervor.
Bleibt bitte gesund!